Aktuelle Coronamaßnahmen
Liebe Gemeinde,
das Landeskirchenamt hat am 1. Dezember eine Änderung der Ausführungsverordnung zur Kirchgemeindeordnung beschlossen. Diese gilt ab sofort. Mit dieser wird die Ausführungsverordnung zur Kirchgemeindeordnung insbesondere durch einen neuen Paragrafen 12a ergänzt, der „in Zeiten einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (COVID-19-Pandemie)“ konkrete Festlegungen trifft. (siehe www.evlks.de)
Der Kirchenvorstand der Christuskirchgemeinde hat daraufhin sein Hygienekonzept für alle Gottesdienst und Veranstaltungen an diese Vorgaben angepasst. Folgende Vorschriften gelten dabei für unsere Kirchgemeinde:
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Ab sofort gilt für unsere Gottesdienste die 3 G-Regel!
Um am Gottesdienst teilzunehmen, ist ein gültiger Nachweise nötig, geimpft, genesen oder getestet zu sein. Wer keinen aktuellen Nachweis vorlegen kann, kann sich vor dem Gottesdienst unter Aufsicht testen lassen. -
Achtung! Schnelltestes, die zuhause ohne Aufsicht erstellt wurden, können nicht anerkannt werden. Wenn möglich, bringen Sie bitte einen Schnelltest mit und testen sich vor Ort unter Aufsicht. Das hilft uns, Kosten zu sparen.
- Wenn Gottesdienste als anmeldepflichtig gekennzeichnet sind, soll die namentliche Anmeldung direkt per e-mail an kg.chemnitz-christus@evlks.de oder telefonisch an 0371 77 26 49 abgegeben werden.
- Die Kontakterfassung und -nachverfolgung anhand der Teilnehmerkarten ist weiterhin erforderlich. Teilnehmerkarten finden Sie hier.
- In allen Gebäuden ist das Tragen einer FFP2- oder einer medizinischen Maske vor, während und nach dem Gottesdienst durchgängig verpflichtend.
Davon ausgenommen sind Kinder im Kleinkind- bzw. Vorschulalter. - In allen Gebäuden ist auf die Einhaltung eines Mindestabstandes von 2m zwischen Personen aus verschiedenen Haushalten zu achten. Damit reduziert sich die Zahl der möglichen Gottesdienstteilnehmer. Es darf nur auf den ausgewiesen Sitzplätzen Platz genommen werden.
- Jegliche Art von direktem Personenkontakt ist zu vermeiden.
- Liturgisch Handelnde müssen einen Abstand von mind. 3 m zur Gemeinde einhalten; sie brauchen keinen Mundschutz zu tragen.
- Gemeindegesang ist möglich, aber ein Lied am Ende des Gottesdienstes und nur mit einem Mund-Nasen-Schutz.
- Durch die Kirchner ist bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen eine gesteigerte Frischluftzufuhr vor, während und nach dem Gottesdienst zu gewährleisten
- Die Gottesdienste sind auf eine Dauer von 45 min beschränkt.
Da die Pandemiesituation noch nicht als überwunden gilt, können Gruppen und Kreise noch nicht wieder in Präsenz stattfinden. Zusammenkünfte von Leitungsgremien (Kirchenvorstand, Ausschüsse, Dienst-beratungen, …) sind unter Einhaltung der Abstandsregeln und sofern ein Mund-Nasen-Schutz getragen wird, möglich. Die Räume sind aller 30 min zu lüften.
Die Einführung der o.g. Maßnahmen ist den Entscheidungsträgern nicht leichtgefallen. Die Maßnahmen erfordern von allen Beteiligten eine nicht geringe Umstellung und Einschränkung der Verhaltensweisen.
Für Ihre Einsicht und Disziplin in der bisherigen Zeit danken wir Ihnen ganz herzlich, und rechnen weiterhin mit Ihrem Verständnis für unser vorrangiges Ziel, die bestmögliche Handlungsoption zum Schutz Ihrer Gesundheit umzusetzen.