Abendmahl in Coronazeiten
Das Augsburger Bekenntnis, eine der wichtigsten Schriften der Reformation, hält im Artikel 7 „Über die Kirche“ fest, dass Kirche die Versammlung aller Gläubigen sei, bei denen „das Evangelium rein gepredigt und die heiligen Sakramente laut dem Evangelium gereicht werden“. Diese sehr einfache Definition von Kirche macht es leicht, sich auf neue Gegebenheiten und wechselnde Strukturen einzulassen. In Coronazeiten wird das Reichen der Sakramente jedoch zum Problem und bedarf einer Klärung. Zum Abendmahl gehört nach evangelischem Verständnis eine stiftungsgemäße Praxis, die sich darin zeigt, dass die Einsetzungsworte gesprochen und die Elemente Brot und Wein gereicht werden und diese Feier in Gemeinschaft vollzogen wird. In Pandemiezeiten ist nach Wegen zu suchen, diese stiftungsgemäße Praxis unter Hygieneschutzbestimmungen zu gewährleisten.
Der erste Lockdown im Frühjahr 2020 führte in den Gemeinden zunächst zu einem „Abendmahlsfasten“. Im Verzicht lag die Chance, sich neu bewusst zu werden, was vermisst wird und welchen Wert das Vermisste für mich hat. Aber jedes Fasten ist freiwillig und zeitlich begrenzt, es zielt dabei auf eine Neubegegnung mit dem ab, was temporär gemieden wird. Daher kam in den Gemeinden schon bald der Wunsch auf, wieder Abendmahl zu feiern. Verschiedene Formen wurden praktiziert, bis dahin, dass mancherorts sogar Online-Abendmahlsfeiern angeboten wurden. Wir haben in den vier Kirchen unserer Gemeinde separate Andachten mit Abendmahlsfeiern am Freitagabend angeboten. Dort wurde das Abendmahl in der Form der Wandelkommunion (die Gemeindeglieder kommen einzeln in den Altarraum) und in der Form des „sup unna“ (nur eine Substanz - die Hostie - wurde gereicht) praktiziert. Unbestritten ist die Kommunion in beiderlei Gestalt die ausgesprochen evangelische Art der Abendmahlspraxis, dennoch wird auch im evangelischen Verständnis festgehalten, dass wir in der einen Gestalt Christus vollständig empfangen. Die Feiern am Freitagabend fanden unterschiedlichen Zuspruch, sodass im Kirchenvorstand über die Möglichkeit, wieder Abendmahl im Gottesdienst zu feiern, beraten wurde. Auch die Frage, wie die Feier in beiderlei Gestalt - also mit Brot und Wein - vollzogen werden kann, wurde bedacht und die Anschaffung von Einzelkelchen abgewogen. Es wurde die Gefahr benannt, dass mit der Anschaffung von Einzelkelchen der Weg zurück zum Gemeinschaftskelch schwierig wird.
Der Kirchenvorstand hat nach ausgiebiger Beratung Folgendes beschlossen:
Es bleibt unser Ziel, wieder in gemeinschaftlicher Form und mit Gebrauch des Gemeinschaftskelches Abendmahl zu feiern. Bis dies wieder möglich ist, wird das Abendmahl in anderer Weise angeboten und werden dabei auch verschiedene Formen praktiziert. So wird das Abendmahl in Reichenhain unter Verwendung von Einzelkelchen gefeiert, in Adelsberg, Kleinolbersdorf und Euba wird, solange die Coronabeschränkungen bestehen, nur das Brot gereicht. Um die Abstandsregeln einzuhalten, wird in Adelsberg und Kleinolbersdorf nur die Form des Wandelabendmahls praktiziert. In Euba lässt die Größe des Altarraumes es auch zu, als Gruppen zum Empfang des Abendmahls zu kommen. Wichtig ist es dem Kirchenvorstand, zukünftig die Bedeutung des Abendmahls verstärkt zu betonen und auch Fragen der Hygiene beim Abendmahl zu thematisieren.